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   BVerwG, 18.08.1993 - 3 B 35.93   

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https://dejure.org/1993,13013
BVerwG, 18.08.1993 - 3 B 35.93 (https://dejure.org/1993,13013)
BVerwG, Entscheidung vom 18.08.1993 - 3 B 35.93 (https://dejure.org/1993,13013)
BVerwG, Entscheidung vom 18. August 1993 - 3 B 35.93 (https://dejure.org/1993,13013)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache hinsichtlich des Begriffes "Erwirken" als kausales Erfordernis

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 14.08.1986 - 3 C 9.85

    Magermilch

    Auszug aus BVerwG, 18.08.1993 - 3 B 35.93
    Nach dem unzweideutigen Wortlaut des § 48 Abs. 2 Satz 3 Nr. 2 VwVfG steht außer Zweifel, daß unrichtige Angaben bei der Antragstellung nur dann den Vertrauensschutz für den durch einen rechtswidrigen Bescheid Begünstigten entfallen lassen, wenn die Rechtswidrigkeit des Verwaltungsakts auf den unrichtigen Angaben beruht (vgl. BVerwGE 74, 357, 364) [BVerwG 14.08.1986 - 3 C 9/85].
  • BVerwG, 06.06.1991 - 3 C 46.86

    Innere und Äußere Wirksamkeit eines Verwaltungsaktes - Bestandskraft einer vor

    Auszug aus BVerwG, 18.08.1993 - 3 B 35.93
    Damit fehlt es aber an jeder Ursächlichkeit gerade der fehlerhaften Angabe der Gemeinschuldnerin für die rechtswidrige Beihilfebewilligung (vgl. auch Urteil vom 6. Juni 1991 - 3 C 46.86 - DVBl 1991, 1362, 1363) [BVerwG 06.06.1991 - 3 C 46/86].
  • BVerwG, 22.03.2017 - 5 C 4.16

    Rückabwicklung von durch Bestechung und arglistige Täuschung veranlasster Zahlung

    Ein "Erwirken" im Sinne dieser Vorschrift setzt voraus, dass die Bestechung beziehungsweise arglistige Täuschung für den Erlass des rechtswidrigen Verwaltungsaktes zumindest objektiv mitursächlich war (BVerwG, Beschluss vom 27. Oktober 2004 - 4 B 74.04 - juris Rn. 8; vgl. ferner Urteile vom 20. Oktober 1987 - 9 C 255.86 - BVerwGE 78, 139 und vom 28. Juni 2012 - 2 C 13.11 - BVerwGE 143, 230 Rn. 17 sowie Beschluss vom 18. August 1993 - 3 B 35.93 - juris Rn. 4).
  • BVerwG, 27.10.2004 - 4 B 74.04

    Zulässigkeit von Ersatzbauten innerhalb einer Splittersiedlung

    Die Bestechung muss für den Erlass des rechtswidrigen Verwaltungsakts ursächlich gewesen sein (vgl. BVerwG, Urteil vom 20. Oktober 1987 BVerwG 9 C 255.86 BVerwGE 78, 139 ; Beschluss vom 18. August 1993 BVerwG 3 B 35.93 juris).
  • FG Hamburg, 17.06.1999 - IV 6/99

    Rückforderung von Ausfuhrerstattungen; Verwendung von Flüssigzucker oder

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  • OVG Sachsen-Anhalt, 02.12.1999 - A 1 S 201/97
    An einer Ursächlichkeit der unzutreffenden Angaben der Klägerin für die Bewilligung der Förderungsmittel würde es dann fehlen, wenn auch eine Offenlegung der mangelbehafteten Vermögensauseinandersetzung seitens der Klägerin an einer Bewilligung von Anpassungshilfen nichts geändert hätte (vgl. BVerwG, B. v. 18.8. 1993 - 3 B 35/93).
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